Fenster Austauschen Förderung
Beim Austausch alter Fenster stehen drei Förderwege offen: der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), KfW-Kredite (Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – als Alternative – der Steuerbonus nach § 35c EStG. Entscheidend sind: Bestandsgebäude (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre), Antrag/Vertrag vor Beginn, Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in und das Einhalten der technischen Mindestwerte.
Fenster austauschen – Förderung, Programme & Voraussetzungen
BEG EM (BAFA-Zuschuss, Gebäudehülle): Förderfähig sind Erneuerung/Ersatz von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden. Grundfördersatz 15 %; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben je Wohneinheit: bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 € brutto. Energieeffizienz-Expert:in (EEE) ist einzubinden; Antragstellung vor Beginn.
- Technische Mindestwerte (Praxis): Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters. Übliche Fördergrenzen: Standardfenster ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster ≤ 1,0 W/m²K.
- Umfang: Notwendige Nebenarbeiten (Demontage, fachgerechte Anschlüsse, Wiederherstellung) sind förderfähig, wenn sie dem Maßnahmenziel dienen.
- Verträge: Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Förderklausel ist zulässig.
- Abgrenzung: Keine Doppelförderung mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.
Kredit & Steuer – welche Route passt?
KfW 358/359 (Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit): Ergänzender Kredit zur vorliegenden Zuschusszusage (BAFA/KfW BEG EM), die höchstens 12 Monate alt ist. Bis 120.000 € je Wohneinheit; Variante „Plus“ (358) mit Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen ≤ 90.000 €. Antrag über Finanzierungspartner.
KfW 261 (Wohngebäude – Kredit): Für die Sanierung zum Effizienzhaus (Fenster als Baustein): bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit; Tilgungszuschuss je nach EH-Stufe 5–45 %. EEE-Begleitung erforderlich; Baubegleitung gesondert förderfähig.
Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude (≥ 10 Jahre alt) 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre; nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
Praxiswahl: Einzelner Fenstertausch → meist BEG-Zuschuss (optional + KfW-Ergänzungskredit). Umfassende Sanierung → KfW 261. Bereits umgesetzt/kein Zuschussantrag → Steuerbonus prüfen.
Technik & Ablauf – so wird der Austausch förderfähig
U-Wert & Nachweis: Nachzuweisen ist der Uw des konkreten Elements (Rahmen+Glas+Abstandhalter; Referenzmaß nach DIN EN 14351-1). Berechnung nach EN ISO 10077 bzw. Messung nach EN ISO 12567; Herstellerangaben für die bestellte Größe verwenden.
Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenarmer Anschluss an Laibung/Rollladenkasten. Bei Teilsanierung Lüftung/Feuchteschutz (ggf. Lüftungskonzept) berücksichtigen.
Schrittfolge kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Vertrag mit Förderklausel & Antrag vor Start → fachgerechter Einbau → TPN/Verwendungsnachweis bzw. steuerliche Geltendmachung.
Dokuliste (Auszug): TPB-/TPN-ID, Zuwendungsbescheid, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis.
