Fenstertausch Förderung
Für den Fenstertausch stehen drei Wege offen: der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), ergänzende KfW-Kredite (z. B. Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – alternativ – der Steuerbonus nach § 35c EStG. Wichtig sind: Bestandsgebäude (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre), Antrag/Vertrag vor Beginn, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und das Einhalten der technischen Mindestwerte.
Fenstertausch Förderung – Programme & Voraussetzungen
BEG EM (BAFA-Zuschuss): Förderfähig sind Erneuerung/Ersatz von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden. Grundfördersatz 15 %; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben je Wohneinheit: bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 €. Antragstellung vor Beginn; EEE-Beteiligung ist Pflicht.
- Technische Mindestanforderungen: Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters. In der Praxis werden sehr gute Uw-Werte gefordert (häufig ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster abweichend). Nachweis über Herstellerangaben/Prüfungen.
- Umfang: Notwendige Nebenarbeiten (Demontage, fachgerechte Anschlüsse, Wiederherstellung) sind förderfähig, sofern sie dem Maßnahmenziel dienen.
KfW-Optionen: Ergänzungskredit 358/359 zur Zuschusszusage (Zwischen-/Ergänzungsfinanzierung; Einkommensbonus bei ≤ 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen in 358 „Plus“). Wohngebäude-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus: bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5–45 % je nach EH-Stufe.
Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude (≥ 10 Jahre alt) 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € pro Objekt) verteilt über drei Jahre; nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
Kredit & Steuer – welche Route passt?
Einzelner Fenstertausch ohne Gesamtsanierung: Meist BAFA-Zuschuss nutzen; bei Finanzierungsbedarf zusätzlich KfW-Ergänzungskredit 358/359 (Zinsvorteil in 358 „Plus“ möglich). Zuschusszusage darf in der Regel höchstens 12 Monate alt sein.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 wählen; der Fenstertausch ist Baustein zur Ziel-EH-Stufe (Tilgungszuschuss abhängig von der erreichten Stufe). EEE-Begleitung ist verpflichtend; Baubegleitung kann zusätzlich gefördert werden.
Wenn kein Zuschussantrag gestellt/Projekt schon umgesetzt: Steuerbonus § 35c prüfen (Bescheinigung nach ESanMV erforderlich).
Praxis-Tipp: iSFP bringt +5 Prozentpunkte und höhere Kostenobergrenzen im Zuschussweg; Förderhöhen und Nebenkosten (EEE, Nachweise) gegeneinander abwägen.
Technik & Ablauf – so wird der Fenstertausch förderfähig
U-Wert & Nachweis: Nachzuweisen ist der Uw des konkreten Elements (Rahmen+Glas+Abstandhalter; Referenzmaß nach DIN EN 14351-1). Berechnung nach EN ISO 10077 bzw. Messung nach EN ISO 12567; Herstellerangaben für die bestellte Größe verwenden.
Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenarmer Anschluss an Laibung und ggf. Rollladenkasten. Bei Teilsanierung Lüftung/Feuchteschutz (ggf. Lüftungskonzept) berücksichtigen.
Schrittfolge kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Vertrag mit Förderklausel & Antrag vor Start → fachgerechter Einbau → TPN/Verwendungsnachweis bzw. steuerliche Geltendmachung.
Dokuliste (Auszug): TPB-/TPN-ID, Zuwendungsbescheid, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis.
