Förderung Fenster

Fenster lassen sich über drei Wege fördern: als direkter Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), per KfW-Kredit (Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) oder – alternativ – über den Steuerbonus nach § 35c EStG. Wichtig sind: Bestandsgebäude (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre), Antrag/Vertrag vor Beginn, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sowie das Einhalten der technischen Mindestwerte.

Neue Fenster Förderung
Förderungen

Förderung Fenster – Programme & Voraussetzungen

BEG EM (BAFA-Zuschuss): Förderfähig sind Erneuerung/Ersatz/Ersteinbau von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden. Grundfördersatz 15 %; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben je Wohneinheit: bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 € brutto. Energieeffizienz-Experte (EEE) ist einzubinden; Antragstellung vor Maßnahmenbeginn.

  • Technische Mindestanforderungen: Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters. In der Praxis werden sehr gute Uw-Werte gefordert (z. B. Standardfenster ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster ≤ 1,0 W/m²K). Nachweis über Herstellerangaben/Prüfungen.
  • Umfang: Notwendige Nebenarbeiten (Demontage, fachgerechte Anschlüsse, Wiederherstellung) sind förderfähig, sofern sie dem Maßnahmenziel dienen.
  • Abgrenzung: Keine Doppelförderung mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.

Kredit & Steuer – sinnvoll wählen

KfW 358/359 (Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit): Ergänzender Kredit, wenn bereits eine Zuschusszusage (BAFA/KfW BEG EM) vorliegt und nicht älter als 12 Monate ist. Bis 120.000 € je Wohneinheit; Variante „Plus“ (358) mit Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen ≤ 90.000 €. Keine Nachfinanzierung begonnener/abgeschlossener Vorhaben; Antrag über Finanzierungspartner.

KfW 261 (Wohngebäude – Kredit): Für die Sanierung zum Effizienzhaus (Fenster als Teilpaket): bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit; Tilgungszuschuss je nach EH-Stufe 5–45 %. EEE-Begleitung erforderlich; Baubegleitung separat förderfähig.

Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude (≥ 10 Jahre alt) 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre; nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme. Aktuelle BMF-Auslegung beachten.

Praxiswahl: Einzelner Fenstertausch → meist BEG-Zuschuss (optional + KfW-Ergänzungskredit). Umfassende Sanierung → KfW 261. Bereits umgesetzt/kein Zuschussantrag → Steuerbonus prüfen.

Technik & Ablauf – so wird die Förderung sicher

U-Wert & Nachweis: Der Uw des konkreten Elements (Rahmen+Glas+Abstandhalter, Referenzmaß nach DIN EN 14351-1) ist per Herstellerangabe/Prüfung nachzuweisen (Berechnung EN ISO 10077 bzw. Messung EN ISO 12567).

Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenarmer Anschluss an Laibung/Rollladenkasten. Bei Teilsanierung Lüftung/Feuchteschutz (ggf. Lüftungskonzept) berücksichtigen.

Ablauf kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Vertrag mit Förderklausel & Antrag vor Start → fachgerechter Einbau → TPN/Verwendungsnachweis bzw. steuerliche Geltendmachung.

Dokuliste (Auszug): TPB-/TPN-ID, Zuwendungsbescheid, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis.

Warenkorb
Nach oben scrollen

Zum Newsletter amelden und kostenlosen Zugriff auf Anleitung erhalten.