Förderung Fenstertausch

Für den Fenstertausch gibt es in Deutschland drei zentrale Förderwege: den direkten Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM, ausgezahlt über das BAFA), ergänzende KfW-Kredite (z. B. Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – alternativ – den Steuerbonus nach § 35c EStG. Entscheidend sind: Gebäudealter (≥ 5 Jahre), Antrag/Vertrag vor Beginn, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und das Einhalten der technischen Mindestwerte.

Neue Fenster Förderung

Förderung Fenstertausch – Programme & Voraussetzungen

BAFA-Zuschuss (BEG EM – Gebäudehülle): Förderfähig sind Erneuerung/Ersatz von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden. Grundfördersatz 15 %; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben je Wohneinheit bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 € brutto. Energieeffizienz-Experte (EEE) ist einzubinden; Antragstellung vor Beginn.

  • Technische Mindestanforderungen: Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters. Übliche Fördergrenzwerte in der Praxis: Standardfenster ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster ≤ 1,0 W/m²K.
  • Umfang: Notwendige Nebenarbeiten (Demontage, fachgerechter Anschluss, Wiederherstellung) sind förderfähig, wenn sie dem Maßnahmenziel dienen.
  • Abgrenzung: Keine Doppelförderung mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.

KfW-Optionen: Für Einzelmaßnahmen steht ein Ergänzungskredit (358/359) zur Verfügung, sofern bereits eine Zuschusszusage vorliegt (Stichwort: Zwischen-/Ergänzungsfinanzierung). Für die Sanierung zum Effizienzhaus (261) gibt es Kredite bis 150.000 € je Wohneinheit mit 5–45 % Tilgungszuschuss.

Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude (≥ 10 Jahre alt) 20 % der Kosten, max. 40.000 € pro Objekt, verteilt auf drei Jahre; nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme.

Kredit & Steuer – welche Route passt?

Einzelner Fenstertausch ohne umfassende Sanierung: Meist BEG-Zuschuss nutzen; bei Finanzierungsbedarf zusätzlich KfW-Ergänzungskredit 358/359 (Zinsvorteil in Variante „Plus“ bei ≤ 90.000 € Haushaltsjahreseinkommen). Zuschusszusage darf i. d. R. höchstens 12 Monate alt sein.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 wählen; der Fenstertausch ist Teil des Gesamtpakets zur Ziel-EH-Stufe (Tilgungszuschuss je nach Stufe). EEE-Begleitung ist verpflichtend.

Wenn Zuschussantrag nicht gestellt/Projekt schon umgesetzt: Steuerbonus § 35c prüfen (Bescheinigung nach ESanMV erforderlich).

Praxis-Tipp zur Entscheidung: Förderhöhen und Nebenkosten (EEE, Nachweise) gegenrechnen; iSFP bringt +5 Prozentpunkte und höhere Kostenobergrenzen im Zuschussweg.

Förderungen
Fensteraustausch Berlin

Technik & Ablauf – so wird der Fenstertausch förderfähig

U-Wert nachweisen: Uw des konkreten Elements (Rahmen+Glas+Abstandhalter, Referenzmaß nach DIN EN 14351-1) per Herstellerangaben/Prüfungen. Für Sonderfälle (barrierearm/RC, Ertüchtigung/Kastenfenster) gelten abweichende Grenzwerte.

Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenarmer Anschluss an Laibung/Rollladenkasten. Bei Teilsanierung: Lüftung/Feuchteschutz (ggf. Lüftungskonzept) berücksichtigen.

Schrittfolge kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Vertrag mit Förderklausel & Antrag vor Start → fachgerechter Einbau → TPN/Verwendungsnachweis bzw. steuerliche Geltendmachung.

Dokuliste (Auszug): TPB-/TPN-ID, Zuwendungsbescheid, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis.

Check kurz & knapp: Richtige Route wählen → Werte einhalten → sauber dokumentieren – dann wird der Zuschuss/Kredit planbar.

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