Kfw Förderung Fenster

KfW-Förderung für Fenster gibt es in zwei Formen: als Ergänzungskredit zu einem bestehenden Zuschuss für Einzelmaßnahmen (KfW 358/359) und als Effizienzhaus-Kredit im Rahmen einer umfassenden Sanierung (KfW 261). Für reine Fenstertausche wird der Zuschuss typischerweise über das BAFA beantragt; die KfW ergänzt entweder per Kredit oder fördert das Gesamtgebäude als Effizienzhaus. Entscheidend sind Antrag/Vertrag vor Beginn, die Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in (EEE) und die Einhaltung der technischen Mindestwerte.

Förderungen

KfW-Förderung für Fenster – Optionen & Voraussetzungen

KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit: Zinsgünstiger Kredit zusätzlich zu einer erteilten Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (z. B. Fenster über BEG EM). Bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit; Variante „Plus“ mit zusätzlichem Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen ≤ 90.000 €. Antrag über Finanzierungspartner. Wichtig: Zuschusszusage muss vorliegen und darf nur begrenzt alt sein.

KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus): Für die Sanierung zum Effizienzhaus, Fenster sind dabei Baustein des Gesamtpakets. Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit; Tilgungszuschuss je nach erreichter EH-Stufe (5 %–45 %). EEE-Begleitung erforderlich; Baubegleitung ist zusätzlich förderfähig.

BAFA-Zuschuss (Einzelmaßnahme) als Basis: Der direkte Zuschuss für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme wird über das BAFA beantragt (Grundfördersatz 15 %, iSFP-Bonus +5 Pp.; Mindestinvest 300 € brutto). Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann diese Zuschussroute finanzieren.

Steuer-Alternative: § 35c EStG (20 % bis max. 40.000 € je Objekt über drei Jahre) ist nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Antrag & Ablauf – Schritt für Schritt

  1. Ziel festlegen: Einzelmaßnahme (BAFA-Zuschuss + optional KfW 358/359) oder umfassende Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261).
  2. EEE einbinden: Energieeffizienz-Expert:in beauftragen (Technische Projektbeschreibung, Nachweise, iSFP optional).
  3. Angebote einholen: Uw-Werte der Gesamtfenster (Elementgröße), Anschlussdetails und Montageumfang klären.
  4. Vertrag & Antrag vor Start: Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderklausel abschließen, dann Zuschuss/Kredit beantragen.
  5. Ausführung & Nachweise: Einbau nach Drei-Ebenen-Prinzip (innen luftdicht, Mitte dämmend, außen schlagregendicht). Unterlagen sammeln (Produktdatenblätter, Fachunternehmererklärung, Rechnungen).
  6. Auszahlung/Verwendungsnachweis: Zuschuss/Kredit gemäß Programmanforderungen abrufen; bei § 35c über die Steuererklärung geltend machen.

Technik & Nachweise – das braucht Ihr Förderantrag

  • Uw-Nachweis des Fensters: Maßgeblich ist der Uw des konkreten Elements (Rahmen+Glas+Abstandhalter) nach DIN EN 14351-1; Berechnung EN ISO 10077 bzw. Messung EN ISO 12567.
  • Einbauqualität: Luft- und schlagregendichter, wärmebrückenarmer Anschluss; Rollladenkasten/Laibung mitplanen. Dokumentation von Materialien und Detailschichten.
  • Akustik (falls relevant): Rw(C;Ctr) des Fensters (nicht nur Glas); schalldämmende Außenluftdurchlässe bei Dauerlüftung.
  • KfW 358/359 – Unterlagen: Vorliegende Zuschusszusage (Einzelmaßnahme), EEE-Nachweise, Finanzierungsunterlagen des Partners.
  • KfW 261 – Unterlagen: Nachweis der angestrebten Effizienzhaus-Stufe, EEE-Planung/-Begleitung, Baubegleitungs- und Tilgungszuschussunterlagen.
  • Abgrenzung: Keine Doppelförderung mit § 35c für dieselbe Maßnahme; Programme sind vor Beginn zu beantragen.

Kurz-Check Angebot: Uw (Elementgröße!), Glasaufbau/„warme Kante“, Montage (innen/mitte/außen), Rollladen-/Laibungsanschlüsse, EEE-Leistungen, Zeit- und Nachweisplan.

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