Zuschuss neue Fenster

Für neue Fenster gibt es 2025 drei zentrale Förderwege: Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), Kreditvarianten der KfW (u. a. Ergänzungskredit 358/359 sowie Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – als Alternative – den Steuerbonus nach § 35c EStG. Wichtig: Bestandsgebäude (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre), Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in und das Einhalten der technischen Mindestwerte.

Förderungen

Zuschuss neue Fenster – Programme & Voraussetzungen (2025)

BEG EM (BAFA-Zuschuss): Förderfähig sind Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern/Außentüren in Bestandsgebäuden. Der Grundfördersatz beträgt 15 %; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit: bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 €.

  • EEE-Pflicht & Antrag: Technische Projektbeschreibung durch eine/n Energieeffizienz-Expert:in; Antrag vor Beginn. Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Förderklausel ist zulässig.
  • Technische Mindestwerte (Auszug): Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters. Praxisgrenzwerte: Fenster/Balkon-/Terrassentüren ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster ≤ 1,0 W/m²K; barrierearme/RC-Fenster ≤ 1,10 W/m²K; Ertüchtigung/Kastenfenster ≤ 1,30 W/m²K.
  • Umfang: Nebenarbeiten (Demontage, Laibungs-/Anschlussarbeiten, Wiederherstellung) sind förderfähig, wenn sie dem Maßnahmenziel dienen.

Kredit & Steuer – sinnvoll kombinieren

KfW 358/359 (Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit): Ergänzender Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit, wenn bereits eine Zuschusszusage (BAFA/KfW) für die Einzelmaßnahme vorliegt. Keine Nachfinanzierung begonnener/abgeschlossener Vorhaben; Zuschüsse können zwischenfinanziert und nach Auszahlung innerhalb von drei Monaten teilrückgeführt werden.

KfW 261 (Sanierung zum Effizienzhaus): Für die Komplettsanierung inkl. Fenstern: bis 150.000 € Kredit je WE, Tilgungszuschuss je nach EH-Stufe 5–45 %; Boni möglich (z. B. WPB +10 Pp., Serielle Sanierung +15 Pp.).

Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude: 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € je Objekt) verteilt über drei Jahre; nicht mit Bundesförderung (BAFA/KfW) für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Praxiswahl: Einzelner Fenstertausch → meist BEG-Zuschuss (optional + KfW-Ergänzungskredit). Umfassende Sanierung → KfW 261. Bereits umgesetzt/kein Zuschussantrag → Steuerbonus prüfen.

Technik, Planung & Ablauf – so wird die Förderung sicher

U-Wert & Nachweis: Uw des konkreten Elements (Rahmen+Glas+Abstandhalter, Referenzmaß nach DIN EN 14351-1) über Herstellerangaben belegen. Dreifachverglasung, „warme Kante“ und gedämmte Profile sind üblich, um ≤ 0,95 W/m²K zu erreichen.

Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmen, außen schlagregendicht; wärmebrückenarm anschließen. Bei Teilmodernisierung Lüftung/Feuchteschutz berücksichtigen (ggf. Lüftungskonzept).

Dokumente: TPB/TPN-ID, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), iSFP-Nachweis. Für § 35c: Bescheinigung nach ESanMV.

Schrittfolge kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Antrag vor Start → Einbau gem. TMA → Nachweise einreichen bzw. steuerlich geltend machen.

Warenkorb
Nach oben scrollen

Zum Newsletter amelden und kostenlosen Zugriff auf Anleitung erhalten.