Förderungen für Fenster und Haustüren

Was wird gefördert?
Gefördert werden in Deutschland vor allem energieeffiziente und einbruchhemmende Fenster und Türen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Hier ein Überblick:
Fenster
Neue Wärmeschutzfenster mit niedrigem U-Wert (meist max. 0,95 W/(m²K), je nach Programm).
Fenstertüren (z. B. Balkon- oder Terrassentüren) mit denselben Anforderungen.
Dreifachverglasung oder besonders effiziente Zweifachverglasung.
Fenster im Zuge einer energetischen Sanierung nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).
Haustüren / Nebeneingangstüren
Wärmegedämmte Haustüren mit bestimmten U-Werten (in der Regel max. 1,3 W/(m²K), teils strenger).
Türen mit verbessertem Einbruchschutz (geprüfte Sicherheitsstandards, Widerstandsklasse RC2 oder höher).
Auch Nebeneingangstüren können gefördert werden, wenn sie die Vorgaben erfüllen.
Förderarten
Zuschüsse (über die BAFA im Rahmen der BEG EM).
Günstige Kredite mit Tilgungszuschuss (über die KfW, Programm 261/262).
Einzelmaßnahmen (z. B. nur Fenster oder Türen) sind ebenfalls förderfähig.
Wichtig: Die Förderung gibt es nur, wenn die Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt und die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Oft ist auch die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Voraussetzung.
Welche staatlichen Institutionen fördern?
In Deutschland gibt es mehrere staatliche Institutionen, die die Förderung von Fenstern und Türen im Rahmen der energetischen Sanierung oder des Einbruchschutzes übernehmen. Die wichtigsten sind:
1. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Zuständig für Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Fördert unter anderem den Austausch von Fenstern und Außentüren, wenn bestimmte energetische Anforderungen eingehalten werden.
2. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für energieeffiziente Sanierungen.
Relevante Programme:
Wohngebäude Kredit 261/262 (Effizienzhaus & Einzelmaßnahmen)
Früher auch Zuschussprogramme wie KfW 430 (inzwischen eingestellt, teilweise ins BAFA überführt).
3. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung der Förderprogramme im Rahmen der Energiewende.
Das BAFA und die KfW handeln im Auftrag des BMWK.
4. Regionale und kommunale Förderstellen
Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen, oft ergänzend zu den Bundesprogrammen.
Beispiele: Förderungen über Landesbanken, Klimaschutzprogramme oder kommunale Sanierungsförderungen.


Welche technischen Bedingungen müssen erfüllt werden?
✔ Neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren: ab 0,95 W/(m²K)
✔ Scheiben- bzw. Glasaustausch: ab 1,30 W/(m²K)
✔ einbruchssichere oder barrierearme Fenster, Balkon- oder Terrassentüren: ab 1,10 W/(m²K)
✔ Neue Hauseingangstüren beheizter Räume: max. 1,30 W/(m²K)