Fenster Tauschen Förderung

Beim Austausch alter Fenster stehen drei Förderwege offen: der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), KfW-Kredite (Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – als Alternative – der Steuerbonus nach § 35c EStG. Entscheidend sind: Bestandsgebäude (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre), Antrag/Vertrag vor Beginn, Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in und das Einhalten der technischen Mindestwerte.

Förderungen

Fenster tauschen – Förderung, Programme & Voraussetzungen

BEG EM (Zuschuss, Gebäudehülle): Fördert den Austausch/Ersatz von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden. Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Kosten pro Wohneinheit bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 €.

  • EEE-Pflicht & Antrag: Energieeffizienz-Expert:in einbinden; Antrag vor Maßnahmenbeginn. Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Förderklausel ist üblich.
  • Technische Mindestwerte: Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters (Rahmen+Glas+Abstandhalter). Praxisorientierung: Standardfenster ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster ≤ 1,0 W/m²K.
  • Umfang: Notwendige Nebenarbeiten (Demontage, fachgerechte Anschlüsse, Wiederherstellung) können eingeschlossen sein.
  • Abgrenzung: Keine Doppelförderung mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.

KfW-Optionen: Ergänzungskredit 358/359 zur vorhandenen Zuschusszusage (Zwischen-/Ergänzungsfinanzierung; „Plus“-Variante mit Einkommensgrenze) oder Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss.

Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre; nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme.

Kredit & Steuer – welche Route passt?

Einzelner Fenstertausch ohne Gesamtsanierung: Meist BEG-Zuschuss nutzen; bei Finanzierungsbedarf zusätzlich KfW-Ergänzungskredit 358/359 (Zinsvorteil in „Plus“ bei Haushaltsjahreseinkommen ≤ 90.000 €). Zuschusszusage i. d. R. höchstens 12 Monate alt.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 wählen; der Fenstertausch ist Baustein zur Ziel-EH-Stufe (Tilgungszuschuss je nach Stufe). EEE-Begleitung ist verpflichtend; Baubegleitung separat förderbar.

Bereits umgesetzt/kein Zuschussantrag: Steuerbonus § 35c prüfen (Bescheinigung nach ESanMV erforderlich).

Praxis-Tipp: iSFP erhöht Zuschusshöhe und Kostenobergrenze. Förderhöhe gegen Nebenkosten (EEE, Nachweise) abwägen.

Förderungen

Technik & Ablauf – so wird der Fenstertausch förderfähig

U-Wert & Nachweis: Nachzuweisen ist der Uw des konkreten Elements (Referenzmaß nach DIN EN 14351-1), berechnet nach EN ISO 10077 bzw. gemessen nach EN ISO 12567. Herstellerangaben für die bestellte Größe verwenden.

Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenarmer Anschluss an Laibung und ggf. Rollladenkasten. Bei Teilsanierung Lüftung/Feuchteschutz (ggf. Lüftungskonzept) berücksichtigen.

Schrittfolge kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Vertrag mit Förderklausel & Antrag vor Start → fachgerechter Einbau → TPN/Verwendungsnachweis bzw. steuerliche Geltendmachung.

Dokuliste (Auszug): TPB-/TPN-ID, Zuwendungsbescheid, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis.

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