Fensteraustausch Förderung
Für den Fensteraustausch stehen drei Förderwege zur Auswahl: der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM, Auszahlung über das BAFA), ergänzende KfW-Kredite (z. B. Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – alternativ – der Steuerbonus nach § 35c EStG. Entscheidend sind: Bestandsgebäude (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre), Antrag/Vertrag vor Beginn, Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in und das Einhalten der technischen Mindestwerte.
Fensteraustausch – Förderung, Programme & Voraussetzungen
BEG EM (BAFA-Zuschuss, Gebäudehülle): Förderfähig sind Erneuerung/Ersatz von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden. Grundfördersatz 15 %; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben je Wohneinheit: bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 € brutto. Energieeffizienz-Expert:in (EEE) ist einzubinden; Antragstellung vor Beginn.
- Technische Mindestwerte (Auszug): Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters. Praxisorientierung: Standardfenster ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster ≤ 1,0 W/m²K.
- Umfang: Notwendige Nebenarbeiten (Demontage, fachgerechte Anschlüsse, Wiederherstellung) sind förderfähig, wenn sie dem Maßnahmenziel dienen.
- Verträge: Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Förderklausel ist zulässig.
KfW-Optionen: Ergänzungskredit 358/359 zur vorhandenen Zuschusszusage (Zwischen-/Ergänzungsfinanzierung; „Plus“-Variante mit Einkommensgrenze) oder Wohngebäude-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss.
Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € je Objekt) verteilt über drei Jahre; nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme.
Kredit & Steuer – welche Route passt?
Einzelner Fensteraustausch ohne Gesamtsanierung: Meist BAFA-Zuschuss nutzen; bei Finanzierungsbedarf zusätzlich KfW-Ergänzungskredit 358/359. Die Zuschusszusage darf in der Regel höchstens 12 Monate alt sein; beim Programmteil „Plus“ gilt eine Einkommensgrenze (Haushaltsjahreseinkommen ≤ 90.000 €).
Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 wählen; der Fensteraustausch ist Baustein zur Ziel-EH-Stufe (Tilgungszuschuss abhängig von der erreichten Stufe). EEE-Begleitung ist verpflichtend; Baubegleitung separat förderfähig.
Bereits umgesetzt/kein Zuschussantrag: Steuerbonus § 35c prüfen (Fachunternehmer-Bescheinigung nach ESanMV erforderlich).
Technik & Ablauf – so wird der Austausch förderfähig
U-Wert & Nachweis: Nachzuweisen ist der Uw des konkreten Elements (Rahmen + Glas + Abstandhalter; Referenzmaß nach DIN EN 14351-1). Berechnung nach EN ISO 10077 bzw. Messung nach EN ISO 12567; Herstellerangaben für die bestellte Größe verwenden.
Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenarmer Anschluss an Laibung/Rollladenkasten. Bei Teilsanierung Lüftung/Feuchteschutz berücksichtigen (ggf. Lüftungskonzept).
Schrittfolge kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Vertrag mit Förderklausel & Antrag vor Start → fachgerechter Einbau → TPN/Verwendungsnachweis bzw. steuerliche Geltendmachung.
Dokuliste (Auszug): TPB-/TPN-ID, Zuwendungsbescheid, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis.
