Fenstererneuerung Förderung

Für die Fenstererneuerung stehen drei Wege offen: der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), KfW-Kredite (Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – alternativ – der Steuerbonus nach § 35c EStG. Wichtig sind: Bestandsgebäude (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre), Antrag/Vertrag vor Beginn, Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in und das Einhalten der technischen Mindestwerte.

Förderungen

Fenstererneuerung – Förderung, Programme & Voraussetzungen

BEG EM (Zuschuss für die Gebäudehülle): Gefördert wird der Austausch/Ersteinbau von Fenstern in Bestandsgebäuden. Grundfördersatz 15 %; mit iSFP-Bonus sind +5 Prozentpunkte möglich. Förderfähige Ausgaben je Wohneinheit: bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 €. Eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte (EEE) ist einzubinden; Antragstellung vor Beginn.

  • Technische Mindestwerte: Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters; in der Praxis werden sehr gute Werte gefordert (z. B. Standardfenster ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster abweichend). Nachweis über Herstellerangaben/Prüfungen.
  • Umfang: Notwendige Nebenarbeiten (Demontage, fachgerechte Anschlüsse, Wiederherstellung) sind förderfähig, wenn sie dem Maßnahmenziel dienen.
  • Abgrenzung: Keine Doppelförderung mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.

KfW-Optionen: Ergänzungskredit 358/359 zur vorliegenden Zuschusszusage (Zwischen-/Ergänzungsfinanzierung; „Plus“-Variante mit Einkommensgrenze). Wohngebäude-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss; EEE-Begleitung ist verpflichtend.

Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € je Objekt) verteilt über drei Jahre; nicht mit BEG-Zuschuss/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Kredit, Zuschuss oder Steuer? – Entscheidungshilfe

Einzelne Fenstererneuerung ohne Gesamtsanierung: Meist BEG-Zuschuss nutzen; bei Finanzierungsbedarf zusätzlich KfW-Ergänzungskredit 358/359 (Zinsvorteil in „Plus“ bei Einhaltung der Einkommensgrenze). Zuschusszusage i. d. R. höchstens 12 Monate alt.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261 wählen; Fenster sind Baustein zur Ziel-EH-Stufe (Tilgungszuschuss abhängig von der erreichten Stufe). Baubegleitung separat förderbar.

Bereits umgesetzt/kein Zuschussantrag: Steuerbonus § 35c prüfen (Bescheinigung nach ESanMV erforderlich).

Praxis-Tipp: iSFP erhöht den Zuschuss und die Kostenobergrenze; Förderhöhe und Nebenkosten (EEE, Nachweise) gegeneinander abwägen.

Förderungen

Technik & Ablauf – so wird die Fenstererneuerung förderfähig

U-Wert & Nachweis: Nachzuweisen ist der Uw des konkreten Elements (Rahmen + Glas + Abstandhalter; Referenzmaß nach DIN EN 14351-1). Berechnung nach EN ISO 10077 bzw. Messung nach EN ISO 12567; Herstellerangaben für die bestellte Größe verwenden.

Einbauqualität: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenarmer Anschluss an Laibung/Rollladenkasten. Bei Teilsanierung Lüftung/Feuchteschutz (ggf. Lüftungskonzept) berücksichtigen.

Schrittfolge kompakt: Gebäudealter prüfen → Ziel (Einzelmaßnahme vs. Effizienzhaus) → Angebote + EEE → Vertrag mit Förderklausel & Antrag vor Start → fachgerechter Einbau → TPN/Verwendungsnachweis bzw. steuerliche Geltendmachung.

Dokuliste (Auszug): TPB-/TPN-ID, Zuwendungsbescheid, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis.

Warenkorb
Nach oben scrollen

Zum Newsletter amelden und kostenlosen Zugriff auf Anleitung erhalten.