Fenstersanierung Förderung

Bei der Fenstersanierung stehen in Deutschland drei Förderwege zur Verfügung: der Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), KfW-Kredite (Ergänzungskredit 358/359 bzw. Effizienzhaus-Kredit 261) sowie – als Alternative – der Steuerbonus nach § 35c EStG. Maßgeblich sind ein Antrag vor Maßnahmenbeginn, die Einbindung einer/s Energieeffizienz-Expert:in und das Einhalten technischer Mindestwerte.

Neue Fenster Förderung

Fenstersanierung – Förderung, Programme & Voraussetzungen

BEG EM (BAFA-Zuschuss): Fördert den Austausch/Ersteinbau von Fenstern in Bestandsgebäuden (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre). Grundfördersatz 15 %, iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben je Wohneinheit bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 € brutto. EEE-Beteiligung und Antragstellung vor Beginn sind Pflicht.

  • Technische Mindestanforderungen (Auszug): Entscheidend ist der Uw-Wert des Gesamtfensters. In der Praxis werden für Standardfenster sehr gute Werte gefordert (häufig ≤ 0,95 W/m²K; Dachflächenfenster abweichend).
  • Umfang: Nebenarbeiten wie Demontage, fachgerechte Anschlüsse und Wiederherstellung sind förderfähig, wenn sie dem Maßnahmenziel dienen.
  • Kumulierung: Keine Doppelförderung mit dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme.

KfW 358/359 (Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit): Ergänzender Kredit, wenn bereits eine BEG-EM-Zuschusszusage vorliegt (max. 12 Monate alt). Bis 120.000 € je Wohneinheit; Variante „Plus“ (358) mit Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen ≤ 90.000 €. Antrag über Finanzierungspartner.

KfW 261 (Sanierung zum Effizienzhaus): Für umfassende Sanierungen – Fenster sind Bestandteil des Gesamtpakets. Bis 150.000 € Kredit je Wohneinheit; Tilgungszuschuss je nach EH-Stufe 5–45 %. EEE-Begleitung erforderlich; Baubegleitung separat förderbar.

Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude (≥ 10 Jahre alt) 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre; nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Planung & Technik – was die Förderfähigkeit bestimmt

U-Wert & Nachweis: Gefordert ist der Uw des konkreten Elements (Rahmen + Glas + Abstandhalter), berechnet nach EN ISO 10077 bzw. gemessen nach EN ISO 12567; Herstellerangaben für die bestellte Größe verwenden.

Einbauqualität: Luft- und schalldichter Anschluss nach Drei-Ebenen-Prinzip (innen luftdicht, mittig dämmen, außen schlagregendicht), wärmebrückenarm. Bei Teilsanierung Lüftung/Feuchteschutz (ggf. Lüftungskonzept) einplanen.

Schnittstellen: Rollladenkästen, Fensterbänke und Laibungen früh mitplanen; hier entstehen häufig Wärme-/Luftundichtigkeiten, die Förderung und Ergebnis gefährden.

iSFP-Vorteil: Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan ermöglicht +5 Prozentpunkte Zuschuss und höhere Kostenobergrenzen je Wohneinheit.

Dokumente: TPB/TPN des EEE, Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Produktdatenblätter (Uw), ggf. iSFP-Nachweis; für § 35c die Bescheinigung nach ESanMV.

Ablauf & Checkliste – so sichern Sie die Förderung

Schrittfolge:

  1. Ziel festlegen: Einzelmaßnahme (BEG-Zuschuss) oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261). iSFP erwägen.
  2. Angebote & EEE: Angebote einholen, Energieeffizienz-Expert:in beauftragen; technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen.
  3. Vertrag & Antrag: Liefer-/Leistungsvertrag vor Antrag mit Förderklausel (aufschiebend/auflösend) abschließen; Zuschuss/Kredit beantragen.
  4. Umsetzung: Fachgerechter Einbau (Uw, Anschlussdetails, Dokumentation). Baubegleitung nutzen.
  5. Nachweise & Auszahlung: TPN/Verwendungsnachweis einreichen; alternativ § 35c über Steuererklärung geltend machen.

Checkliste Angebot (Kurzfassung): Uw-Nachweis für das Fenster (Elementgröße!), Rahmen-/Glaskonfiguration, Montage nach Drei-Ebenen-Prinzip, Rollladen-/Laibungsanschlüsse, Baubegleitung/Dokumentation, Termin-/Zahlungsplan.

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