Neue Fenster Förderung

Für neue Fenster gibt es 2025 in Deutschland drei zentrale Förderwege: Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), Kredit mit Tilgungszuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) sowie – als Alternative – den Steuerbonus nach § 35c EStG. Entscheidend sind die technischen Mindestwerte (U-Werte), die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und ein korrektes Vorgehen bei Vertrag/Antrag.

Neue Fenster Förderung

Neue Fenster Förderung – Programme & Voraussetzungen (2025)

BEG EM (Zuschuss, BAFA): Gefördert werden Fenstermaßnahmen in Bestandsgebäuden (Bauantrag/-anzeige ≥ 5 Jahre). Grundfördersatz 15 %; mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte. Förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit: bis 30.000 €, mit iSFP bis 60.000 €. Mindestinvestition 300 €. Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist einzubinden.

  • Technische Mindestanforderungen (Auszug): Uw-Wert Fenster/Balkon-/Terrassentüren ≤ 0,95 W/m²K; barrierearme/RC2-Fenster ≤ 1,10 W/m²K; Ertüchtigung/Kastenfenster ≤ 1,30 W/m²K; Dachflächenfenster ≤ 1,00 W/m²K. Wär­me­brücken­armer, luftdichter Einbau ist verpflichtend.
  • Verträge & Antragstellung: Planungs-/Beratungsleistungen dürfen vor Antrag erfolgen. Liefer-/Leistungsverträge müssen vor Antrag abgeschlossen werden und eine aufschiebende/auflösende Förderklausel enthalten.

KfW 261 (Sanierung zum Effizienzhaus): Für umfassende Sanierungen inklusive Fenstern: Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss je nach EH-Stufe 5–45 %. Zusätzliche Boni: Worst-Performing-Building (WPB) +10 Prozentpunkte, Serielle Sanierung +15 Prozentpunkte (Kombinationsregeln beachten). EEE-Begleitung erforderlich.

Steuerbonus § 35c EStG (Alternative): Für selbstgenutzte Wohngebäude (≥ 10 Jahre alt) 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 € pro Objekt) verteilt auf drei Jahre; nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.

Planung & Technik: Was macht Fenster förderfähig?

U-Wert nachweisen: Maßgeblich ist der Uw-Wert des Gesamtfensters (Rahmen+Glas+Abstandhalter). Die geforderten U-Werte sind einzuhalten; bei Sonderfällen (barrierearm, Denkmalschutz, Schallschutz-/Brandschutzverglasungen) gelten abweichende Grenzwerte.

Bauteilanschluss: Innen luftdicht, mittig dämmend, außen schlagregendicht; wärmebrückenreduziert. Bei Sanierung ist ein Lüftungskonzept zu prüfen (Feuchteschutz, Mindestluftwechsel).

Typische Aufbauten: Dreifachverglasung mit „warmer Kante“, gedämmte Rahmenprofile, fachgerechte Klötzung und Lastabtragung. Bei Dachflächenfenstern gelten eigene U-Werte und Einbaubedingungen.

Dokumentation & Nachweise: (g)BzA/TPB durch EEE, Herstellernachweise Uw/Glasaufbau, Fachunternehmererklärung, Rechnungen sowie Verwendungsnachweis. Bei Steuerbonus: Bescheinigung nach § 35c (ESanMV).

Förderungen

Ablauf in der Praxis – Schritt für Schritt

1) Ziel festlegen: Einzelmaßnahme (Zuschuss) oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus (Kredit+Tilgungszuschuss). Optional iSFP erstellen für +5 Pp. und höhere Kostenobergrenzen.

2) Angebote & EEE: Angebot bei GL-Fenster einholen, Energieberater beauftragen, technische Beschreibung/Bestätigung vorbereiten.

3) Vertrag & Antrag: Liefer-/Leistungsverträge vor Antrag mit Förderklausel abschließen; anschließend Antrag stellen (Zuschuss BAFA bzw. Kredit KfW).

4) Umsetzung: Einbau gemäß technischen Mindestanforderungen (U-Werte, Anschlussdetails). Baubegleitung nutzen.

5) Nachweise & Auszahlung: Rechnungen/Nachweise einreichen; beim Steuerbonus Kosten in der Steuererklärung über drei Jahre geltend machen.

Kurz-Check: Gebäudealter ≥ 5 J → EEE einbinden → U-Werte prüfen → Vertrag mit Förderklausel → Antrag → fachgerechter Einbau → Nachweise/Verwendungsnachweis.

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